Grundausbildung und Begleithundeprüfung

Junghunde, Gruppenunterordnung und gemischte Gruppe

 

Nach der Welpengruppe kommt die Grundausbildung der Junghunde. 

In der Junghundegruppe liegt der Schwerpunkt bei dem Grundgehorsam, auch "Unterordnung" genannt, sowie dem friedlichen Miteinander gegenüber anderen Hunden und Menschen.

 

Ab einem Alter von ca. 1 Jahr trainieren die Hunde dann für die Begleithundeprüfung oder können bei der Gruppenunterordnung / gemischte Gruppe mitmachen.

 

 

Was wird bei "Unterordnung" trainiert?

 

Unter "Unterordnung" versteht sich das Training der Grundübungen, wie das Fuss-Laufen an der durchhängenden Leine und frei am linken Fuß des Hundeführers, "Sitz", "Platz", "Hier" und "Bleib". Auch soll der Hund lernen, mehrere Minuten ruhig liegen zu bleiben, auch wenn sich sein Mensch von ihm entfernt.

 

Der MENSCH soll dabei lernen, wie er seinem 4-beinigem Kameraden die Grundkommandos beibringt.

Der HUND soll lernen, sich an seinem Menschen zu orientieren, auf Kommandos zu achten und diese zu befolgen.

 

Die Einstiegsprüfung für den Hundesport ist die Begleithundeprüfung. Ohne eine bestandene Begleithundeprüfung kann man bei vielen Hundesportarten auf keinen Wettkampf oder Prüfung gehen.

 

Begleithundetraining

 

Für die Begleithundeprüfung wird nicht in der Gruppenunterordnung trainiert, sondern vorallem die Einzelunterordnung und der Stadtteil geübt.

Dieses Training findet Samstag spätnachmittag und 1x unter der Woche (meistens Dienstag Abend) statt.

 

Die Begleithundeprüfungen finden bei uns immer etwa Mitte/Ende Mai und Mitte/Ende Oktober statt.

 

Dafür findet in den 2 Monaten davor spezielles Training mit Prüfungsvorbereitung statt. Hier wird die Einzelunterordnung sowie der Stadtteil geübt. Dieses Training findet meistens Samstag spätnachmittag und 1x unter der Woche statt. Die genauen Zeit werden jeweils bekannt gegeben oder mit der Gruppe besprochen.

 

Nach einer Prüfung ist dann meist wieder eine Weile Pause mit diesem speziellen Prüfungstraining.

 

 

Die Begleithunde-Prüfung (BH)

 

Die Begleithundeprüfung besteht aus 3, bzw. 2 Teilen:

Teil 1:   Theorie für den Hundeführer

Dieses muss jeder Hundeführer nur 1x machen. Man kann sie auch getrennt von den beiden anderen Teilen machen.

Teil 2:    Unterordnung mit dem Hund auf dem Platz

Dabei muss der Hund zeigen, daß er die Grundkommandos "Fuß", "Sitz", "Platz", "Bleib", "Hier" an der Leine und frei (Freifolge) kann und befolgt.

Hier muss der Hund auch mehrere Minuten frei abliegen, wobei der Mensch außer Sicht geht.

Teil 3:    Stadtteil mit Hund

Dabei muss der Hund zeigen, daß er sich in der Stadt gesittet verhält, keine Jogger, Radfahrer oder Kinder anfällt, nicht an der Leine zieht, ruhig bleibt, wenn er angebunden alleine bleiben muss und ähnliches.

 

Teilnahmevoraussetzungen für die Begleithundeprüfung:

  • der Hund muss 15 Monate alt sein
  • der Hund muss geimpft und versichert sein
  • der Hundebesitzer und der Hundeführer (falls nicht 1 Person) muss Mitglied in einem VDH-anerkanntem Verein sein
  • der Hundeführer muss Teil 1 - die Theorie - bestehen, bevor er/sie mit Hund zu Teil 2 und 3 antreten darf.
  • der Hund braucht eine Leistungsurkunde, die 4-6 Wochen vorher beim swhv beantragt werden muss (über den Verein).

 

Der Hund braucht KEINE Papiere, er muss also kein Rassehund sein, um in Deutschland eine Begleithundeprüfung zu machen und die verschiedenen Hundesportarten bis zum Wettkampf oder bis zur Prüfung ausführen zu können.