Mit dem Hund unterwegs

Urlaub mit dem Hund in Dänemark:
Das Risiko reist mit

 

Hattersheim, 30.04.2013 (profact) – Eigentlich gilt Dänemark als hundefreundliches Land. Seit drei Jahren allerdings entscheiden sich immer mehr urlaubsfreudige Hundebesitzer gegen unseren nördlichen Nachbarn. Besonders in den vergangenen Monaten ist die Zahl der Stornierungen drastisch gestiegen, so Experten. Grund sei die seit dem 1. Juli 2010 geltende Novellierung des Hundegesetzes, die die Zucht, Haltung und Einfuhr von 13 Hunderassen verbietet (siehe unten). Außerdem droht einem Hund die Todesstrafe, wenn er einen anderen Hund oder einen Menschen schwer verletzt. Darauf weisen die Tierschutzorganisationen TASSO e. V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt) und VIER PFOTEN sowie der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) hin. Nach aktuellen Informationen des dänischen Tierschutzvereins „Fair Dog“ sind bereits rund 1400 Hunde dem Gesetz zum Opfer gefallen.

"Dänemark manövriert sich als Urlaubsland für Hundebesitzer immer mehr ins Abseits", sagt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. "Tiere der verbotenen Kategorien, die nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden, werden umgehend getötet", warnt Ruckelshaus. Dabei werde die Rassezugehörigkeit entgegen den Einwänden des dänischen Kennel Clubs  „ohne kynologischen Sachverstand“ von dänischen Polizisten bestimmt, ergänzt Udo Kopernik vom VDH. "Hat ein Welpe oder Junghund Ähnlichkeit mit einer Rasse aus dem Index, bedeutet das für ihn Lebensgefahr." Der Fachmann appelliert deshalb an Besitzer von Mischlingen, bei der Einreise nach Dänemark unbedingt einen Herkunftsnachweis mitzuführen, beispielsweise vom Tierheim. "Daraus muss klar hervorgehen, dass die Eltern des Hundes nicht zu den indizierten Rassen gehören, beziehungsweise, wenn ein Elternteil einer der verbotenen Rassen angehört, dass er vor dem 17. März 2010 angeschafft wurde." Im Gesetz werde allerdings nicht geregelt, in welcher Form der Nachweis zu erbringen sei, so Kopernik. Das Risiko reise deshalb immer mit.

Aber selbst friedliche und "gesetzeskonforme" Hunde befinden sich in Dänemark  laut Birgitt Thiesmann von VIER PFOTEN in Lebensgefahr. Und zwar durch das dänische Feld- und Weggesetz von 1872 (mark- og vejloven). Es erlaubt Privatleuten, freilaufende Hunde und Katzen auf ihrem Grundstück zu erschießen. Zuvor müsse der Besitzer des Vierbeiners allerdings gewarnt werden, so Thiesmann. Ist dieser nicht bekannt, genüge auch eine Anzeige in der örtlichen Tageszeitung. Petra Zipp vom bmt: "Inzwischen entledigen sich beispielsweise Landwirte häufig durch pauschale Anzeigen ihrer individuellen Informationspflicht. Deutsche Hundebesitzer, die in Dänemark ihren Urlaub verbringen, erfahren normalerweise nichts von den Warnungen", sagt sie. "Es herrscht zwar ein Leinenzwang an den Stränden vom 1. April bis zum 30. September und in den Wäldern ganzjährig, an den sich aber viele nicht halten. Sollte ein Hund beim freien Herumlaufen auf ein Privatgrundstück gelangen, für das Warnungen veröffentlicht wurden, riskiert er somit sein Leben."

Was Sie wissen sollten: In Dänemark verbotene Rassen (Zucht, Haltung und Einfuhr)
Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak und Sarplaninac.

Laut dem Dänischen Außenministerium gilt noch eine Ausnahmeregelung für Hunde der betreffenden Rassen, die  vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden. Sie dürfen weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen aber an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln ab 1. Juli 2010 verboten waren.

 

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Sonne und Hitze: nicht für alle ein Vergnügen
Jedes Jahr sterben Hunde im Auto einen qualvollen Tod
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Jedes Jahr um die gleiche Zeit häufen sich die traurigen Berichte in den Medien: Hunde, die im Auto zurückgelassen wurden, und einen qualvollen Tod sterben müssen. Nach wie vor gehen zu viele Menschen zu sorglos mit dem Thema um.  Man kann es daher nicht oft genug wiederholen: Ein Hund gehört ab 20 Grad Celsius nicht in ein verschlossenes Auto. "An dieser Tatsache ändern auch die wenige Zentimeter geöffneten Scheiben nichts und auch nicht die Argumentation 'nur mal eben'", warnt Philip McCreight eindrücklich. Auch ein Platz im Schatten bietet keine ausreichende Sicherheit, weil die Sonne wandert. Er empfiehlt jedem Hundebesitzer einen kleinen Selbsttest: Einfach bei den nun herrschenden Temperaturen für nur 5 Minuten in das geschlossene Auto setzen und beobachten, was passiert.

Für den Hund reichen wenige qualvolle Minuten der Todesangst, bis es zum gefürchteten Hitzschlag kommt. Danach ist es meist für jede Hilfe zu spät. Den wenigsten Tierhaltern ist bewusst, dass sie sich außerdem strafbar machen, wenn sie ihren Hund einer solchen Gefahr aussetzen.

 

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 Großbritannien lockert Einreisebestimmungen für Haustiere:  Neue Regelungen seit 1. Januar 2012

Innerhalb der Europäischen Union ist das Reisen mit Hunden und Katzen seit Anfang 2012 leichter. Am 1. Januar 2012 sind für die Einreise von Haustieren nach Großbritannien vereinfachte Einreisebestimmungen in Kraft getreten. Nach den dann geltenden Änderungen der Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme) können Hunde und Katzen, die mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind sowie über eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Heimtierausweis verfügen, nun auch nach Großbritannien einreisen. Der bislang vorgeschriebene Tollwut-Antikörpertest und die Zeckenbehandlung entfallen nach den neuen Regelungen. Somit verkürzt sich die Wartezeit zwischen Tollwutimpfung und Einreise von vorher bis zu sieben Monaten auf 21 Tage nach der Tollwutimpfung. Ob die bisher gültigen Vorschriften zur Behandlung gegen Bandwürmer ebenfalls abgeschafft werden, steht derzeit noch nicht fest.

Ausführliche Informationen zu den geänderten Bestimmungen finden Reisende auf der Internetseite des Britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft (DEFRA) unter 
 www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/
und der Britischen Botschaft
http://ukingermany.fco.gov.uk/de/visiting-uk/pet-travel-scheme/.

Weiterhin bestehen bleibt hingegen das Einreiseverbot für sogenannte „gefährliche Hunde“. Das britische Recht spricht hier allerdings von „Hundetypen“ und nicht von Rassen. Das Verbot gilt für die „Hundetypen“ Pitbull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Hunde, die die entsprechenden körperlichen Eigenschaften und Verhaltensmerkmale aufweisen. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der DEFRA-Website unter dangerous dogs
www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/dangerous/.

 

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Bremsen für Tiere: Das sollten Sie wissen

 

(profact) – „Ich bremse auch für Tiere!“ Zehntausende Autofahrer bekunden mit diesem Aufkleber ihre Tierliebe auch im Straßenverkehr. So verständlich und nachvollziehbar diese Rücksichtnahme auch sein mag; rein rechtlich gesehen bewegen sie sich damit in einer Grauzone. „Es gibt noch kein allgemein verbindliches Urteil, ob, wann und wo für Tiere gebremst werden darf beziehungsweise muss“, erklärt Ann-Kathrin Fries, auf Tierrecht spezialisierte Anwältin aus Wesseling bei Bonn. „Letztlich entscheidet immer der Richter des zuständigen Gerichts.“

Zumindest für Vollbremsungen innerhalb geschlossener Ortschaften mit ländlicher Umgebung existiert laut Fries ein Urteil auf Landgerichtsebene. Das LG Paderborn entschied zugunsten eines Autofahrers, der für eine plötzlich über die Straße laufende Katze so stark bremste, dass eine hinter ihm fahrende Frau auffuhr. Deren Versicherung verweigerte die Kostenübernahme für den Schaden am Vordermann. Begründung: Die Vollbremsung für ein Kleintier stelle eine grob fahrlässige Verkehrsgefährdung dar. Das sahen die Richter des Landgerichts anders. Innerhalb ländlicher Ortschaften müsse jederzeit mit Tieren auf dem Verkehrsweg gerechnet werden, so das Urteil (LG Paderborn 5S 181/00). Sie verurteilten die Haftpflichtversicherung der Frau zur Regulierung des Schadens von rund 5000 Euro. Gerade in ländlich strukturierten Orten habe man ständig mit Haustieren auf der Straße zu rechnen, so das Gericht. Auf freier Strecke allerdings sähe die Lage ganz anders aus. Hier müsse der Autofahrer grundsätzlich zwischen dem Leben des Tieres und dem Unfallrisiko abwägen.

„Das Urteil des Landgerichts Paderborn ist aus Sicht des Tierschutzes natürlich sehr zu begrüßen“, sagt Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. „Dennoch würde ich mir auch in Fällen, in denen außerhalb geschlossener Ortschaften zugunsten eines Tieres gebremst wird, ein Grundsatzurteil wünschen.“

 

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Keine Sorge bei Auslandsreisen mit Hund oder Katze:
Transponder funktionieren weltweit

 

Mai 2010: Wer mit Hund, Katze oder Frettchen EU-Grenzen passiert, muss für sein Tier den EU-Heimtierausweis mitführen. Vorgeschrieben ist außerdem eine "eindeutige Kennzeichnung". Bis zum 3. Juli 2011 reicht dazu eine Tätowierung, danach ist der vom Tierarzt unter die Haut gesetzte Transponder gesetzlich vorgeschrieben. "Bis dahin sollte man aber nicht warten", empfiehlt Philip McCreight von TASSO, dem europaweit größten Register für Heimtiere. "Denn eine Tätowierung kann verblassen und unleserlich werden, der Transponder dagegen bietet eine eindeutige und nachhaltige Identifizierung." Und die sei nötig, um ein entlaufenes Tier auch im Ausland von TASSO kostenlos ermitteln zu lassen.

Doch trotz Transponder und Registrierung bei TASSO – viele Tierbesitzer fürchten, dass der Chip im Ausland nicht ausgelesen werden könne, so McCreight weiter. "Dafür gibt es aber kaum noch Gründe", sagt der Tierschützer. "Wenn das Lesegerät einwandfrei funktioniert, wird auch der Transponder seine Kennung preisgeben." Dr. Jürgen Bartz, Tierarzt bei der Virbac Tierarzneimittel GmbH in Bad Oldesloe, dem deutschen Marktführer für Tier-Transponder, pflichtet ihm bei: "ISO-Transponder und Lesegeräte unterliegen einer internationalen Norm. Selbst in den USA, die sich dem viele Jahre verschlossen haben, setzt sich der ISO-Standard mittlerweile durch."

Definiert wurde die Normung unter den Codes 11784 und 11785 von der "International Organization for Standardization", kurz ISO. So besteht die ISO-Norm 11784 aus einer 15-stelligen Zahl. Die ersten drei Ziffern kennzeichnen in der Regel das Herkunftsland des Transponders, beispielsweise 276 für Deutschland, 040 für Österreich oder 280 für Italien. Danach folgen der Herstellercode (zum Beispiel 0981 für Datamars oder 0968 für AEG) und eine weltweit einmalige 8-stellige Zahl. "Wurde das Tier bei uns mit diesem Code registriert, können wir im Verlustfall den dazu gehörigen Besitzer abfragen und schließlich kontaktieren", erklärt McCreight. "Das bedeutet auch zwangsläufig, dass Chippen allein gar nichts bringt, wenn das Tier nicht auch bei uns registriert ist. Deshalb sollte jeder Tierbesitzer spätestens vor Reiseantritt eine Registrierung vornehmen beziehungsweise die Einträge in unserer Datenbank checken. Wie alle Leistungen von TASSO ist auch dieser Service natürlich kostenlos."

 

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Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. warnt:
Augen auf bei „Flugpatenschaften“ - Kriminelle nutzen die Hilfsbereitschaft von Urlaubern zum Hundeschmuggel

 

Hattersheim, 21.07.2011 (profact) – Sehr viele Tierschützer engagieren sich gegen das Elend von Straßenhunden in Süd- und Südosteuropa. Dazu gehört nicht nur die aktive Hilfe vor Ort, sondern auch der Transport der üblicherweise schwachen oder kranken Tiere nach Deutschland. Hier werden sie aufgepäppelt und haben die Chance auf ein besseres Leben. Allerdings besitzen nicht alle Organisationen das Geld für die teure Reise. Auf Flughäfen in Ferienregionen sprechen deren örtliche Vertreter deshalb heimreisende Urlauber an und bitten um eine Flugpatenschaft. Der Hund tritt dann als Begleiter den Flug nach Deutschland an.

Solche Initiativen seien zwar lobens- und unterstützenswert, sagt Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation TASSO e.V. im hessischen Hattersheim. Gleichzeitig gibt er zu aber zu bedenken, dass inzwischen auch Kriminelle diesen Weg des „Imports“ für sich entdeckt haben: „Dabei werden nahezu ausschließlich Welpen unter dem Deckmäntelchen des Tierschutzes angeboten. Auf dem Heimatflughafen warten dann die Handlanger der Hundehändler und verkaufen die Welpen über Inserate im Internet.“

McCreight bittet deshalb alle Flugpaten, sich vor Antritt der Rückreise über die Seriosität der Tierschutzorganisation zu informieren. „Lassen Sie sich Visitenkarten oder Briefe mit einer deutschen Telefonnummer zeigen, rufen Sie dann dort an und lassen sich die Aktion bestätigen“, rät der Tierschützer. Auf keinen Fall sollte man Welpen mitnehmen: „Deutsche Einreisebestimmungen verlangen eine Tollwutschutzimpfung, die erst bei Hunden im Alter ab drei Monaten möglich ist und mindestens drei Wochen zurückliegt.“ Dokumentiert werde diese Impfung im EU-Heimtierausweis, ohne den kein Hund innerhalb der EU reisen darf. Dies gelte auch für den Chip, dessen Nummer sich ebenfalls im Heimtierausweis befinden muss. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern wie z. B. aus der Türkei gilt die Ausweispflicht nicht, dafür muss hier die Wirksamkeit der Tollwutschutzimpfung durch den so genannten Titer-Test (Antikörpertest) nachgewiesen werden.

„Hinzu kommen noch die Verordnungen für ‚gefährliche Hunderassen‘, die je nach Bundesland variieren“, so McCreight weiter. „Handelt es sich um einen dieser ‚Listenhunde‘, gibt es Probleme bei der Einreise. Liegen keine ordnungsmäßen Impfbescheinigungen vor, muss der gutgläubige Flugpate ohnehin die Kosten für Quarantäne und Nachimpfung tragen.“

 

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Vorsicht bei Reisen nach Dänemark:
Regeln für die Einreise mit dem Hund

 

Alle Hundebesitzer sind seit dem 1. Juli 2010 verpflichtet, für eine Kennzeichnung und Registrierung des Hundes zu sorgen, bevor dieser 8 Wochen alt ist.

 

Sollte ein Hund (egal welcher Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder, falls es andere Gründe zu vermuten gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.

 

Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen: An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.

 

 

Verbotene Hunderassen

Am 1. Juli 2010 wurde die Liste der verbotenen Hunde in Dänemark erweitert. Die neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark einführen. Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen sind in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:

1) Pitbull Terrier
2) Tosa Inu
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier
4) Fila Brasileiro
5) Dogo Argentino
6) Amerikanische Bulldogge
7) Boerboel
8) Kangal
9) Zentralasiatischer Ovtcharka
10) Kaukasischer Ovtcharka
11) Südrussischer Ovtcharka
12) Tornjak
13) Sarplaninac

Hintergrund des Verbots ist, dass die oben genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.

Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben: Die Hunde können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, aber sie müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln verboten waren.

Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.

 

(Quelle: Dänisches Außenministerium)

 

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