Regeln unseres Vereins

Platzordnung

Die folgenden Regeln dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf unserem Hundeplatz. Sie sollen einen harmonischen und effektiven Übungsbetrieb für Mitglieder und Übungsleiter ermöglichen.

Auf dem Übungsplatz geführte Hunde werden unter Beachtung aller Tierschutzgesetze ausgebildet. Das Benutzen von Stachelhalsbändern oder Elektroreizstromgeräten (Tele-Tac) ist ausdrücklich verboten.

1. Übungsplatz
Der Übungsplatz und das Vereinsheim stehen allen Mitgliedern zur Verfügung. Anlage, Vereinsheim, die übrigen Einrichtungen und Geräte sind stets pfleglich und verantwortungsvoll zu behandeln. Gegenseitige Rücksichtnahme und faires Verhalten untereinander sind erklärte Ziele unserer Vereinsarbeit.

2. Leinenpflicht
Die Hunde sind beim Verlassen des Fahrzeuges, auf dem Parkplatz sowie auf dem gesamten Vereinsgelände angeleint zu führen, mit Ausnahme bei den gemäß Ausbildungsprogramm erforderlichen Übungseinheiten.

3. Unterbringungsmöglichkeit/Vereinsheim
Für Hunde bestehen folgende Unterbringungsmöglichkeiten:
a) in den vom Verein zur Verfügung gestellten Hundeboxen.
b) in Kraftfahrzeugen oder Hundeanhängern der Hundebesitzer.
Die Mitnahme von Hunden in das Vereinsheim ist nicht erlaubt. Der Aufenthalt in der Pergola im Beisein der Hundeführer oder unter Aufsicht einer geeigneten Person ist gestattet.

4. Auslauf
Um Verunreinigungen des Übungsplatzes zu vermeiden, muss jeder Hund vor Beginn der Trainingseinheit Auslauf haben, um seine Notdurft verrichten zu können. Sollte sich ein Hund auf dem Vereinsgelände oder dem Übungsplatz lösen, so ist die Verunreinigung vom Hundeführer sofort zu entfernen. Ferner bitten wir unsere Hundeführer auch die Häufchen auf den angrenzenden Auslaufflächen zu entfernen. Hierfür steht am Eingang des Vereinsgeländes eine Hundestation zur Verfügung.


5. Ausbildung
Den Anweisungen der Trainer/Vorstandschaft ist Folge zu leisten.
Die Ausbildung auf dem Hundeplatz des VdH Gerstetten erfolgt ausschließlich durch Ausbilder und deren Vertreter, die von der Vorstandschaft als solche ernannt sind. Private Ausbildungsstunden auf dem Trainingsplatz sind nicht erlaubt. Ferner dürfen sich außerhalb der Trainingszeiten keine Hunde auf dem Übungsplatz befinden. Unser Übungsplatz darf nicht als Hundeauslauf benützt werden.
Die Benutzung und der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände ist nur während der festgelegten Trainingstage und der darin beinhalteten Öffnungszeiten erlaubt. Diese werden von den Übungsleitern in Absprache mit dem Vereinsausschuss festgelegt.

6. Versicherungsschutz/Impfung/Krankheit/Läufigkeit
Hunde ohne Versicherungsschutz und ausreichenden Schutzimpfungen sind von der Teilnahme am Übungsbetrieb ausgeschlossen.
Das Mitbringen von Hunden mit ansteckenden Krankheiten, Parasitenbefall und sichtbaren Verletzungen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ein Training kann erst dann wieder erfolgen, wenn der Hund völlig genesen ist.
Läufige Hündinnen dürfen nur nach Rücksprache mit den Übungsleitern und deren Einverständnis an der Ausbildung teilnehmen.

7.  Kinder
Kinder dürfen sich während der Trainingseinheit nach Rücksprache mit dem Übungsleiter auf dem Übungsgelände aufhalten (Dies gilt für die Welpen Gruppe und in Ausnahmefällen für die Junghunde). In diesem Fall müssen die Eltern dafür Sorge tragen, dass die Kinder den Übungsbetrieb nicht stören. Kinder dürfen den Boxenraum nicht ohne Aufsicht betreten.

8. Haftung
Jeder Hundebesitzer ist für seinen Hund selbst verantwortlich und haftet in vollem Umfang für Schäden, die durch ihn oder seinen Hund entstehen. Das Betreten des Platzes geschieht auf eigene Gefahr. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Haftung des Vereins, der Übungsleiter und der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter ausgeschlossen ist.

9.  Konsequenzen
Mitglieder oder Besucher, die sich nicht an die Platzordnung halten, Unruhe und Streit verursachen, sich unsportlich oder ungebührlich verhalten, oder andere Personen beleidigen, können durch den Vereinsausschuss, bzw. durch die Übungsleiter nach Rücksprache mit diesem, vom laufenden Übungsbetrieb ausgeschlossen, bzw. des Platzes verwiesen werden. Bei wiederholten Verstößen gegen die Platzordnung erfolgt der Vereinsausschluss.

Der Vorstand
Gerstetten, im Oktober 2016

Download
Platzordnung VdH Gerstetten
Platzodrnung_VdH-Gerstetten.pdf
Adobe Acrobat Dokument 150.7 KB

Pinkelkasse

Für jedes Mal, wo ein Hund auf den Platz pinkelt, kostet das 2,50 €. Wenn ein Hund sich löst, kostet das 5 €.

 

Die Hinterlassenschaft ist trotzdem sofort zu entfernen...

 

Wir legen Wert darauf, daß sich die Hunde NICHT auf dem (Arbeits-) Platz lösen. Das hat mehrere Gründe:

  1. Jeder Hund sollte vor der Arbeit ausreichend spazieren gehen. Hier kann er sich lösen, "Zeitung lesen", die Muskeln werden bewegt und warm. Evtl. gibt es auch die Möglichkeit Sozialkontakte zu anderen Hunden zu pflegen und sich ein bißchen auszutoben.
  2. Jeder Mensch sollte vor der Arbeit mit dem Hund spazieren gehen. Dabei kann er sich auf die nächste Stunde, die Arbeit mit seinem Hund, einstellen. Man kann "ankommen" und ist mit dem Gedanken auch bei seinem Hund. Man kann sehen, wie der eigene Hund drauf ist und wie man selber drauf ist.
  3. Dort wo ein Hund hingepinkelt hat, möchten die anderen auch hinpinkeln. Das lenkt bei der Arbeit auf dem Platz andere Hunde ab. Hier aber soll die Konzentration auf der Mensch-Hund-Beziehung und dem Lernen liegen.
  4. Es macht keinem Spaß, in einen Hundehaufen zu tretten. Auch wenn man den Haufen entfernt, so riechen unsere Vierbeiner die Reste und versuchen, dieser Stelle verständlicherweise auszuweichen. Was manchmal eine Übung (z.B. Ablegen) erschwert.
  5. Das weg-räumen des Haufens hält auf und lenkt ab.
  6. Und zu guter Letzt: es ist einfach unhöflich!

 

Es kann mal passieren, vor allem bei Welpen. Aber man kann es zu einem sehr großen Teil vermeiden, indem man ausreichend direkt vor dem Training mit seinem Hund noch spazieren geht.

Leider gibt es Menschen, denen es egal ist. Deshalb haben wir die Pinkelgasse eingeführt.

 

 


Die Sache mit dem Hüttendienst...

Was wäre ein Verein ohne Vereinsheim?

Oder ein Vereinsheim das nicht offen hat?

Dazu braucht es einen Hüttendienst, der das Vereinsheim am Sonntag vormittag betreut.

--> bitte trag Dich im Vereinsheim in dem Kalender an der Innentüre ein, wenn Du an einem Sonntag den Hüttendienst übernehmen kannst. Es sind ca. 3 Stunden für das Vereinsleben.

Gerne auch schon einige Wochen im Voraus. DANKE.


Hüttendienst

Zu einem Vereinsleben gehört eine Hütte, bei der man sich trifft, wo man essen und trinken kann, wo man bei Regen unterstehen kann oder einen gemütlichen Abend verbringen kann.

Wo man Sonntag morgens sich mit einer Tasse Kaffee in Schwung bringt oder nach getaner Arbeit noch ein Eis gegen die Hitze ißt.

 

Damit dies möglich ist, muß unser Vereinsheim bewirtschaftet werden. Und daß es nicht in Arbeit ausartet, sondern Spaß macht, verteilen wir diese Aufgabe. Jeder darf mal (außer Kinder und Jugendliche).

 

Hüttendienst ist zur Zeit immer Sonntags von 9.15 Uhr bis ca. 12.30 Uhr. Dazu gehört für Brezeln/Kuchen/belegte Brötchen oder ähnliches Frühstück sorgen (kaufen und entweder Spenden oder man bekommt es an dem Sonntag wieder - Kassenzettel), Kaffee kochen, Getränke verkaufen, gegen Ende aufräumen, kurz durchputzen, schauen ob alles in Ordnung ist, abschließen. Es ist immer jemand da, den man fragen kann, der auch hilft, wenn man nicht weiter weiß.

 

Im Vereinsheim hängt an der Innentüre ein Kalender, wo man sich eintragen kann, an welchem Wochenende man Hüttendienst machen möchte.